• Die IFA sorgt für eine sichere und schnelle Rückholung nach Hause. Der Mitgliederschutz der IFA gilt bei einem medizinischen Notfall (nach stationärer Krankenhausaufnahme), unabhängig davon, ob dieser durch einen Unfall oder eine Erkrankung verursacht ist.
  • Weltweit und rund um die Uhr. Auch im Inland übernimmt die IFA natürlich die Kosten für einen Rücktransport.
  • Der IFA-Mitgliederschutz besteht sowohl auf geschäftlichen als auch auf allen privaten Reisen.
  • Hochmoderne Ambulanz-Flugzeuge und Hubschrauber der IFA-Kooperationspartner sind ständig einsatzbereit.
  • Die Notfallzentrale ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden für Sie erreichbar.
  • Die IFA organisiert den kompletten Rücktransport und übernimmt alle damit verbundenen Aufwendungen – und das ohne Kosten- und Kilometerbegrenzung.
  • Für die IFA gibt es keine Sprachbarrieren, da wir auf ein internationales Ärzteteam zugreifen können.
  • Nach Einholung und Prüfung des individuellen Krankheitsbildes wird durch das erfahrene und kompetente IFA-Vertragsärzte-Team aus mehreren renommierten Universitäts-Klinikenentsprechend der Erkrankung bzw. des Verletzungsmusters die medizinische Transportbegleitung – in der Regel mit spezialisiertem Facharzt sowie Rettungsassistenten – zusammengestellt.
  • Die medizinische Betreuung an Bord ist für IFA-Mitglieder natürlich ebenfalls kostenlos.
  • Die IFA sorgt für Ihre Unterbringung in der für Sie am besten geeigneten Klinik in der Nähe Ihres Wohnorts.
  • Sofern möglich kann eine Begleitperson bei der Rückholung kostenlos mitfliegen.
    Wir organisieren in jedem Fall den Rücktransport Ihres (Ehe-)Partners und Ihres/r Kindes/r.
  • Auch Ihre Haustiere werden mit zurücktransportiert.
  • Zudem kümmern wir uns auch um Ihr Gepäck oder die Rückbringung Ihres Autos.
  • Die Übernahme von Überführungskosten im Todesfall ist natürlich auch mit abgedeckt.
    Überführung entweder an den letzten Wohnsitz des Mitgliedes oder in einen Ort im Land seiner Staatszugehörigkeit (wenn dieser Ort weiter als 1.500 km vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen entfernt ist).