HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN &
UNSERE ANTWORTEN

Wer ist die IFA?
Eine große, auf dem Gebiet der weltweiten Rückholung (Repatriierung) und Verlegung von Patienten tätige Organisation. Seit 40 Jahren erfüllt die IFA (als eingetragener Verein) ihre Aufgaben zum Wohle und zur vollsten Zufriedenheit ihrer anspruchsberechtigten Mitglieder.

Was leistet die IFA?
Die IFA organisiert im medizinischen Notfall die sichere und schnelle Rückholung ihrer Mitglieder nach Hause. Weltweit und rund um die Uhr.

Wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Als Einzelmitglied sind Sie allein abgesichert, bei der Familienmitgliedschaft auch Ehepartner bzw. Lebensgefährte (mit gleichem Wohnsitz) sowie Kinder bis 25 Jahre, wenn diese im selben Haushalt leben und noch kein eigenes Einkommen haben.

Bin ich nur im Urlaub oder auch auf Geschäftsreisen abgesichert?
Der IFA-Mitgliederschutz besteht sowohl auf geschäftlichen als auch auf allen privaten Reisen.

Gilt dieser Leistungsanspruch nur für eine Reise?
Nein, IFA-Mitglieder sind ganzjährig abgesichert – egal wie oft und wie lange Sie verreisen.

Was ist, wenn ich längere Zeit verreise?
Die Leistungen der IFA gelten unabhängig von der Dauer Ihrer Reise oder Ihres Auslandsaufenthaltes.

Besteht der IFA-Mitgliederschutz nur im Ausland?
Nein, auch im Inland übernimmt die IFA im medizinischen Notfall die Kosten für einen Rücktransport.

Bin ich auch bei einer auftretenden Krankheit (z. B. einer Lebensmittelvergiftung) abgesichert, oder gilt die Rückholung nur bei einem Unfall?
Der Mitgliederschutz der IFA gilt bei einem medizinischen Notfall (nach stationärer Krankenhausaufnahme), unabhängig davon, ob dieser durch einen Unfall oder eine Erkrankung verursacht ist.

Ich bin chronisch krank (z. B. herzkrank, Diabetiker oder Asthmatiker). Kann ich trotzdem Mitglied bei der IFA werden?
Natürlich. Eventuelle Vorerkrankungen sind kein Hindernis für eine IFA-Mitgliedschaft.

Gibt es für den Beitritt bei der IFA eine Altersbeschränkung?
Nein. Unabhängig vom Alter sichert die IFA ihre Mitglieder ab – und das ohne Beitragsunterschied.

Ab wann habe ich Leistungsanspruch?
Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung und ab Zugang dieser bei der IFA (per Post oder vorab per Fax) besteht für Sie als IFA-Mitglied voller Leistungsanspruch. Nach Beantragung der Mitgliedschaft erhalten die Mitglieder ihren persönlichen Mitgliedsausweis („Notfall-Pass“).

Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten?
Sie müssen sich nicht um die Zahlung kümmern. Die Beitragszahlungen werden bei Fälligkeit von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto abgebucht.

Wie muss eine Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen?
Die IFA-Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 24 Monaten jederzeit schriftlich gekündigt werden (per Brief, Fax oder E-Mail).

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?
Die IFA ist ein „Idealverein“, jedoch nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts. Eine Beitragsquittung stellt Ihnen die IFA gerne zur Verfügung – der Mitgliedsbeitrag ist im Rahmen der „Sonderausgaben“ ggf. steuerlich absetzbar.

Werden die Kosten für einen Rücktransport nicht von den Krankenkassen übernommen?
Nein, nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. 3 RK 75/77) bzw. laut gesetzlicher Regelung in § 60 Abs. 4 SGB V übernehmen die Krankenkassen diese Kosten nicht. Selbst bei akuter Lebensgefahr!
Die Begründung hierfür: Nicht jeder fährt ins Ausland in den Urlaub, daher können die Kosten für einen Rücktransport nicht der Sozialgemeinschaft aufgebürdet werden. Wer sich einen Auslandsurlaub leisten kann, kann sich auch entsprechend absichern.

Die Mitgliedschaft und der Schutz durch die IFA sind demnach wichtig und nötig!

Gibt es eine Kostenübernahme-Beschränkung beim Rücktransport?
Nein, die IFA übernimmt alle mit dem Rücktransport (vom dortigen/örtlichen Krankenhaus) verbundenen Aufwendungen. Und das ohne Kostenbegrenzung. Die medizinische Betreuung durch ein kompetentes und individuell zusammengestelltes Ärzte-Team an Bord ist hier selbstverständlich inbegriffen.

Wie wird im medizinischen Notfall der Rücktransport organisiert?

  1. Alarmierung: Anruf in der Notrufzentrale

    Sie bzw. ein Angehöriger oder ein Helfer* informieren die Notrufzentrale telefonisch über Ihre Person, die Erkrankung oder Verletzung, die Anschrift/den Ort des Krankenhauses sowie über den behandelnden Arzt etc.
    * Ihren Notfall-Pass sollten Sie immer bei sich haben, damit die IFA-Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen ggf. auch für Helfer ersichtlich sind.

  2. Information des IFA-Ärzte-Teams sowie Rücksprache mit Arzt im Ausland

    Nach der sofortigen Informationsweitergabe an das IFA-Vertragsärzte-Team folgt die Klärung der Diagnose, der Indikation für eine Repatriierung sowie Ihrer Transportfähigkeit in Absprache mit dem Arzt im Ausland.

  3. Organisation der Rückholung

    Die Art des Rücktransportes (beispielsweise mit einem Helikopter oder Ambulanz-Jet) durch die IFA-Kooperationspartner sowie die Terminierung werden im Anschluss festgelegt.

  4. Medizinische Flugplanung

    Es folgt die Zusammenstellung des individuellen Fachärzte-Teams (mit medizinischem Begleitpersonal) sowie die Überprüfung und ggf. Ergänzung der medizintechnischen Ausrüstung an Bord – spezifisch abgestimmt auf das jeweilige Krankheitsbild (z. B. spezielle kardiologische Geräte).

  5. Durchführung der Rückholung

    Sie werden vom Krankenhaus im Ausland zum ausgewählten Krankenhaus in Deutschland transportiert. Dort erfolgt dann die Klärung der Weiterbehandlung vor Ort.

Wie werde ich nach Hause transportiert?
Je nach Notwendigkeit und Entfernung organisiert die IFA individuell den sofortigen Rücktransport, in der Regel mit einem Ambulanz-Jet (keine Sammeltransporte mit entsprechenden Nachteilen – Mehrfachstarts und -landungen, Wartezeiten etc.).

Wohin werde ich im Falle einer Rückholung gebracht?
Die IFA organisiert den Rücktransport in das für Sie am besten geeignete Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes.

Können im Leistungsfall auch meine Frau, mein Mann oder meine Kinder mit nach Hause fliegen?
Ja, soweit möglich, können weitere Personen die Rückholung kostenlos begleiten.
In jedem Fall organisieren wir jedoch einen Rückflug/Rücktransport Ihres (Ehe-)Partners sowie Ihres/r Kindes/er und sogar Ihres mitgereisten Haustiers.

Was passiert im Falle einer Rückholung mit meinem Auto?
Die IFA kümmert sich auch um die Rückbringung Ihres Autos und Ihres Gepäcks.

Was passiert, wenn ich im Ausland sterbe?
Auch die Überführungskosten sind in diesem Fall inbegriffen.

Ist für mich im Notfall immer jemand erreichbar?
Ja, die Notrufzentrale ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden für Sie erreichbar!

Falls für Sie noch Fragen zur IFA unbeantwortet sein sollten, stehen Ihnen Frau Margarete Walz gerne zur Verfügung.