GESETZLICHE KRANKENKASSEN ZAHLEN IN DER REGEL NICHT!
„Jeder sollte für den Fall einer Krankheit oder eines Unfalles den Rücktransport aus dem Ausland absichern.“
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen keine Rückholung aus dem Ausland!
Das sollte jeder wissen, der in den Urlaub fährt. Selbst bei akuter Lebensgefahr müssen die gesetzlichen Krankenkassen keine Rücktransportkosten für verletzte oder erkrankte Urlauber zahlen – so das Urteil des Bundessozialgerichts (Az. 3 RK 75/77) bzw. die gesetzliche Regelung in § 60 Abs. 4 SGB V.
Begründung: Da nicht jeder ins Ausland in den Urlaub fährt, können Kosten für Rücktransporte der Sozialgemeinschaft nicht aufgebürdet werden.Wer sich einen Auslandsurlaub leisten kann, kann sich auch entsprechend absichern.
Eine Patienten-Rückholung aus Antalya (Türkei) verursacht schnell Kosten von bis zu 30.000,- Euro. Diese werden im Falle vollständig von der IFA getragen.
Die Mitgliedschaft und der Schutz durch die IFA sind demnach wichtig und nötig!
Auch innerhalb Deutschlands
Die IFA organisiert auch im Inland einen notwendigen Rücktransport nach stationärer Krankenhausaufnahme z. B. nach einem Unfall oder im Falle einer Krankheit.
Die Kosten für eine solche Verlegung sind von den Krankenkassen nicht grundsätzlich mit abgesichert und summieren sich auch hier schnell auf mehrere Tausend Euro…
Die IFA schließt mit ihrem Service eine Lücke im deutschen Gesundheitswesen.
Auch immer mehr Firmen zeichnen für ihre Mitarbeiter eine Mitgliedschaft bei der IFA als zusätzliche Sozialleistung.
Tausende anspruchsberechtigte Mitglieder, meist Urlauber und Geschäftsreisende, vertrauen der IFA seit vielen Jahren.