FERNABSATZ- UND VERBRAUCHERINFORMATIONEN

Stand Dezember 2021

Angaben zum Vertragspartner

IFA Internationale Flugambulanz e.V.
Flight-Ambulance-International (Germany)

kurz: IFA e.V.

Anschrift: Gerberstraße 15, 04105 Leipzig
Telefon: 09195 / 89 62
Fax: 0911 / 37753950
Internet: http://www.ifa-flugambulanz.de
e-Mail: mitglieder@ifaservice.de

Vorstand: Ramazan Metin (1. Vorsitzender)
Ulrich Hellmuth, stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Erol Ayar, Vorstandsmitglied
Markus Schott, Vorstandsmitglied

Register: VR 898, Amtsgericht Leipzig

Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung

Zur Erfüllung des Vereinszwecks erbringt der Verein nach § 5 der Satzung für seine Mitglieder und die weiteren Anspruchsberechtigten (Familienmitglieder im Sinne von § 3 Abs. 1 b der Vereinssatzung) folgende Leistungen:

(1) Leistungen bei Unfall und/oder Krankheit

a) Organisation und Kostenübernahme von Ambulanzflügen aus dem Ausland, und zwar jeweils zu einem dem Wohnsitz des Mitgliedes nächstgelegen, geeigneten Krankenhaus;
b) Organisation und Kostenübernahme von Ambulanzflügen im Inland in das einem dem Wohnsitz des Mitgliedes nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus;
c) Organisation und Kostenübernahme von Such- und Ambulanzflügen für Mitglieder und Anspruchsberechtigten;
d) Organisation und Kostenübernahme der Verlegung des Mitgliedes und der weiteren Anspruchsberechtigten von dem außerörtlichen Krankenhaus zu einem Wohnsitzkrankenhaus nach Wahl des Mitgliedes bei sozialer Indikation, soweit ein Krankenhausaufenthalt von wenigstens acht Tagen zu erwarten ist und der behandelnde Arzt und/oder Vertrauensarzt des Vereins aufgrund der Umstände des Einzelfalles die Verlegung befürwortet;
e) Organisation und Durchführung des Rücktransportes von mitreisenden Anspruchsberechtigten und Mitgliedern bei von Repatriierung betroffener mitreisenden Anspruchsberechtigten Haustieren, Gepäck und Rückführung des Kraftfahrzeuges zu dem ständigen Wohnsitz des Mitgliedes;
f) In den vorstehend genannten Fällen wird der Rücktransport durchgeführt bei Unfällen oder Krankheit während einer Reise des Mitgliedes. Voraussetzung für die Leistungspflicht ist ferner, dass die Mitgliedschaft vor Antritt der Reise begonnen hat.
g) Der Rücktransport erfolgt weltweit.
h) Die Auswahl des Transportmittels für Rücktransporte obliegt dem Verein unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles. Die Auswahl erfolgt dabei unter primärer Berücksichtigung der Gesundheitsinteressen des Mitgliedes.

(2) Leistungen im Todesfall

a) Organisation und Kostenübernahme des Transportes von sterblichen Überresten des Mitgliedes an den letzten Wohnsitz des Mitgliedes;
b) Überführung der sterblichen Überreste eines Mitgliedes in einen Ort, den er vor seinem Ableben bestimmt oder nach seinem Tod seine nächsten Angehörigen bestimmt haben, wenn sich dieser Ort, an dem die Bestattung stattfinden soll, im Land seiner Staatszugehörigkeit befindet und weiter als 1.500 km vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen entfernt ist.

(3) Sonstige Leistungen

a) Betrieb einer regelmäßig aktualisierten Internetplattform;
b) Förderung des gesellschaftlichen Kontaktes der Mitglieder untereinander;
c) Mitgliederreiseberatung, soweit gesetzlich zulässig, z. B. Ausarbeitung von medizinischen Schutzprogrammen für Reisende, insbesondere bei Reisen in die Dritte Welt;
d) Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Mitglieder, insbesondere über das Rettungswesen;
e) Informationen für die Mitglieder über die Versandmöglichkeiten von Medikamenten, Plasmen und Transplantaten.

Zustandekommen des Vertrages

Bereits mit Zugang der vollständig unterzeichneten Beitrittserklärung (Aufnahmeantrag) mit wirksam erteilter Einzugsermächtigung erwirbt der Antragsteller den Anspruch auf die Leistungen des Vereins.

Die Mitgliedschaft selbst entsteht nach § 3 Abs. 3 der Vereinssatzung wenn der Verein einen Aufnahmeantrag (Beitrittserklärung) nicht binnen eines Monats nach Zugang ablehnt. Die Ablehnung ist ausgeschlossen, falls der Aufnahmewillige oder – im Falle der beantragten Familienmitgliedschaft – ein begünstigter Familienangehöriger des Aufnahmewilligen nach Stellung des Aufnahmeantrags, aber vor Zugang einer Ablehnung von einem Repatriierungsfall betroffen wird.

Ist die Mitgliedschaft entstanden, so gilt als Beginn der Mitgliedschaft das Datum des Aufnahmeantrags. Der Beitrittsantrag (Aufnahmeantrag) kann sowohl schriftlich aber auch in jeder anderen durch den Verein angebotenen Form erfolgen.

Die Mitgliedschaftsrechte ruhen während der Zeit eines Beitragsrückstands. Ein Mitglied kann nur aus wichtigem Grund (z. B. Beitragsrückstand) ausgeschlossen werden.

Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen

Die Mindestlaufzeit ist in § 3 Abs. 7 der Vereinssatzung geregelt.
Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein jeweils unter Einhaltung einer Austrittsfrist von 2 Jahren berechtigt. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden.

Falls ein Mitglied trotz Mahnung länger als drei Monate mit mindestens einem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist, kann es nach erfolgloser Mahnung aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen

Sollte eine Leistung des Vereins einmal nicht verfügbar sein so wird der Verein im Rahmen des Vertretbaren alles unternehmen, um dem Mitglied eine gleichwertige Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen.

Vorbehalte die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, bestehen nicht.

Preis

Der Preis für die Einzelmitgliedschaft beträgt derzeit 98,- Euro pro Jahr.
Der Preis für die Familienmitgliedschaft beträgt derzeit 120,- Euro pro Jahr.

Steuern

Die Mitgliedsbeiträge sind ohne Umsatzsteuer zahlbar.

Liefer- und Versandkosten

Liefer- und Versandkosten werden seitens der IFA nicht berechnet.

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung/Erfüllung

Die Zahlung der Beiträge erfolgt bei Fälligkeit in der Regel durch Einzug von einem seitens des Mitgliedes angegebenen Girokontos.
In Ausnahmefällen ist auch die Überweisung auf das Konto des Vereins 9007202 bei der Postbank Hamburg (Bankleitzahl 200 100 20) zulässig.

Widerrufsrecht

Es besteht nach §355 BGB ein Widerrufsrecht des Verbrauchers binnen 14 Tagen gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung.

Kosten der eingesetzten Fernkommunikationsmittel

Die Kosten der seitens der IFA eingesetzten Fernkommunikationsmittel trägt diese. Alle Kosten, die durch den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln seitens des Verbrauchers anfallen trägt dieser selbst.
Die IFA selbst stellt dem Verbraucher keine Kosten für Fernkommunikationsmittel in Rechnung.

Gültigkeitsdauer der Informationen/des Angebots

Diese Informationen zum Fernabsatzgeschäft gelten bis zur Bekanntgabe von Änderungen.