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Joint-Venture

Röttenbach im April 2011

Wir freuen uns die Zusammenarbeit mit einer der größten Versicherungen weltweit bekannt geben zu dürfen.

Im joint-venture mit einer Tochtergesellschaft des Unternehmens, welches über 40 Millionen Kunden weltweit verfügt, wird der IFA e.V. seine Leistungen für künftig neu gewonnene Mitglieder in Verbindung mit einer Versicherungsleistung des Partners in einem eigens geschaffenen Kombinationsvertrag über Finanzdienstleister anbieten.

Weitere Vorteile

  • Keine Altersbeschränkung
  • Keine Prüfung von Vorerkrankungen.
    Eventuelle Vorerkrankungen (beispielsweise herzkranke Personen, Diabetiker oder Asthmatiker) sind kein Hindernis für eine IFA-Mitgliedschaft. Unabhängig vom Alter sichert die IFA ihre Mitglieder ab.
  • Kein Beitragsunterschied – bei uns zahlen alle das Gleiche, egal wie alt Sie sind.
  • Zudem besteht für Sie im Ausland keine zeitliche Aufenthaltsbeschränkung.
    IFA-Mitglieder sind ganzjährig abgesichert – egal wie oft und wie lange Sie verreisen. Die Leistungen der IFA gelten unabhängig von der Dauer Ihrer Reise oder Ihres Auslandsaufenthaltes.
  • Wir fliegen immer!
    Im Gegensatz zu anderen Rückholgesellschaften gibt es bei uns keine Einschränkungen.
    In unserer 30-jährigen Tätigkeit wurde von uns kein Rücktransport abgelehnt.
    Im Gegensatz zu z. B. einer Aktiengesellschaft sind wir als Verein lediglich unseren Mitgliedern und keinen Aktionären verpflichtet.
  • Keine „Sammeltransporte“
    Die IFA organisiert ganz individuell den sofortigen Rücktransport. Bei uns gibt es keine Sammeltransporte mit entsprechenden Nachteilen – Mehrfachstarts und -landungen, Wartezeiten etc. – wie teilweise beim ADAC.